Allgemeine Geschäftsbedingung­en

1.Geltung

Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber/-in (AG) und Looks Like Wow eine Unit der M’CAPS Group GmbH (AN) abgeschlossenen Verträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen der/die AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Angebot und ­Vertragsabschluss

a) Unsere (Honorar)angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Die in einem solchen Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. Der AN ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung anzunehmen. Diese Auftragsbestätigung bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form und wird per E-Mail oder per Post zugesandt.

b) Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden udgl, insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

c) Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner/-in genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.

d) Der Inhalt des mit dem Vertragspartner/in abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen, und diesen AGB. Es ist generell davon auszugehen, dass ein Vertrag unter Kaufleuten geschlossen wird, und keine Verbrauchergeschäfte abgeschlossen werden.

3. Honorar

a) Unsere Leistungen werden auf Basis des für das Fachgebiet jeweils zutreffenden Leistungsziels, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Umstände der Leistungserbringung bemessen. Ändern sich die Parameter für die Kalkulation während der Bearbeitungszeit, so werden die danach erbrachten Leistungen auf Grundlage der neuen Parameter verrechnet.

b) Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

c) Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre des AN zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

a) Der AN ist berechtigt, seine Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teilrechnungen sowie Schlussrechnungen sind prompt, jeweils nach Rechnungseingang fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.

b) Bei Zahlungsverzug ist der AN ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.

5. Vertragsrücktritt

a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen ist der AN auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB, insbesondere gilt jedoch unabhängig davon ein Abstandhonorar sowie eine Aufwandsabrechnung als vereinbart.

b) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners/in sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.

c) Tritt der Vertragspartner/in – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so habt der AN die Wahl, auf der Erfüllung der Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz. Jedenfalls ist der AN berechtigt die Verwendung oder teilweise Verwendung zu untersagen oder gegen eine angemessen Nutzungsentgelt zu bewilligen.

d) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.

e) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.

6. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.

7. Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht

a) Alle durch uns erbrachten Werke ie. Visualiserungen/Schaubilder etc. werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des AN, erst mit vollständiger Bezahlung besteht für den Auftraggeber ein unbegrenztes Nutzungsrecht. Im Verzugsfall ist der AN jederzeit zur Zurücknahme berechtigt.

b) Jegliche nachträgliche Veränderungen der Darstellung durch den AG oder Dritte bedingen die Zustimmung des AN, jedenfalls sind sie dem AN anzuzeigen. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der AG stellt den AN von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

c) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Werke durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

d) Der AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

8. Aufrechnungsverbot

a) Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit unserer (Honorar)forderung, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig.

b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

9. Urheberrecht

Unabhängig davon, ob das von uns hergestellte Werk Ie Visualisierungen/Schaubilder, urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der Auftraggeber/die Auftraggeberin das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung.

10. Aufbewahrung bzw. Herausgabe von Unterlagen

a) Wird die Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form vereinbart, trifft uns keine wie immer geartete Haftung. Der AG hat uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage des Empfängers der digitalen Daten entstehen könnten.

b) Der AN ist nicht zur Archivierung der Daten über den Projektzeitraum hinaus verpflichtet, mit der Übergabe des Werkes an den AN endet die Aufbewahrungspflicht. Anderslautend kann eine Archivierung des Projektes mit AG entgeltlich vereinbart werden.

11. Zurückbehaltung

Der AG ist bei gerechtfertigter Reklamation nicht zur Zurückhaltung des gesamten Bruttohonorarbetrages berechtigt, sondern nur bis zu einem den voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw. Schaden entsprechenden Teiles.

12. Terminverlust

Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

13. Haftung

a) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

b) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der AN insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der AG unterlassen hat Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene gegangen Daten mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können. Der AG muss die Zugangsvoraussetzungen zur Nutzung der Visualisierung selbst schaffen.

c) Der AN haftet nicht in Zusammenhang mit dem fehlenden Hinweise auf bildhafte Darstellung – Visulaisierungen sind zeichnerische Darstellung mit künstlerischen Freiheiten, sie stellen keinesfalls Grundlagen zur Planung noch zur Errichtung und Vermarktung, weder kontruktiver noch nicht konstruktiven Elemente dar. Der AG behält die Haftung für sein Projekt. Der AG haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Hinweise die Visualisierung nutzen und hieraus Schäden und Folgeschäden entstehen, haftet die der AN nicht.

14. Gewährleistung/Rügepflicht

a) Der AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erstellung des Werkes gemäß der Dokumentation. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des Werkes sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen und offensichtlich auftretende Mängel unverzüglich spätestens 14 Tage ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen und der AN eine Behebung zu ermöglichen. Ist das überlassene Werk mit Mängeln behaftet, die den Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der AN entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Interessen des Auftraggebers werden bei dieser Auswahl angemessen berücksichtigt.

b) Für unerhebliche Abweichungen bestehen keine Gewährleitungsansprüche. Ansprüche wegen Gewährleistung bestehen auch nicht, wenn Anweisungen der AN nicht befolgt werden oder eigenständig Veränderungen durch den Auftraggeber an dem Werk vorgenommen werden. Die Gewährleistung gilt 12 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Mängel eines Teils führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Gesamtleistung.

c) Der AG hat uns Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden, unverzüglich, längstens aber binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt unsere Leistung als genehmigt.

d) Schadenersatzansprüche des/der AG, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Die Gewährleistungsfrist für sämtliche von uns erbrachte Leistungen beträgt XX Monate ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung.

15. Schadenersatz

a) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.

b) Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Beendigung unserer Tätigkeit, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der Schlusshonorarnote, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

c) Unsere Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden.

16. Einräumung von Rechten

Der AN ist berechtigt, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation die in Auftrag gegebenen Arbeit zu erstellen und zu archivieren. Der AN behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden, die Zustimmung des AG gilt als Vorausgesetzt.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem Firmensitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

18. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unser Firmensitz.

19. Adressänderung

Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist verpflichtet, uns Änderungen seiner/ihrer Wohn- bzw Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

Änderungen vorbehalten